Dienstag, 2. Dezember 2014

Heute hat das Kieler Innenministerium seinen Erlass eines bis zum 31.3.2015 befristeten Winterabschiebungsmonitorings bekannt gegeben

Forderung übererfüllt!

Am 30.11.2014 hatte der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein an die Landesregierung mit der Bitte um einen Winterabschiebungsstopp für aus dem Westbalkan stammende Minderheitenangehörige gewendet.
Heute hat das Kieler Innenministerium seinen Erlass eines bis zum 31.3.2015 befristeten Winterabschiebungsmonitorings bekannt gegeben (s.u.). Dieses gilt allerdings nicht allein für Minderheitenangehörige und schon gar nicht nur für den Balkan, sondern für Staatsangehörige einer ganzen Reihe von Ländern, "in denen wegen winterlicher Verhältnisse eine Rückkehr in Sicherheit und Würde nicht gewährleistet ist"; als da sind: Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kosovo, Mazedonien, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Pakistan und Ukraine.
Der Flüchtlingsrat begrüßt diese beispielhafte humanitäre Entscheidung Innenminister Stefan Studts außerordentlich - den in diesem Fall positiv betroffenen Flüchtlingen und ihren Familien wird zumindest bis zum Frühjahr eine erhebliche Sorge genommen.

gez. Martin link

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