kein mensch ist illegal hamburg

"Ihr sollt wissen, daß kein Mensch illegal ist.
Das ist ein Widerspruch in sich. Menschen können schön sein oder noch schöner. Sie können gerecht sein oder ungerecht. Aber illegal? Wie kann ein Mensch illegal sein?"

Elie Wiesel

Donnerstag, 12. Dezember 2013

Keine Kriminalisierung von Solidarität - Freispruch für Abschiebegegnerin.prozess 13.12.

Keine Kriminalisierung von Solidarität - 
Freispruch für Abschiebegegnerin

Am Freitag, den 13.12.2013, findet der Prozess gegen eine
Abschiebegegnerin vor dem Altonaer Amtsgericht statt. 
Sie hatte während des bundesweiten Aktionstags gegen Dublin II 
am 30.03.2012 an einem Theaterstück mitgewirkt, in dem über 
die alltägliche Abschiebepraxis in Linienflügen - beispielsweise 
der Lufthansa -  aufgeklärt wurde. Nun wird sie beschuldigt, 
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt_innen geleistet zu haben. 
 
In Deutschland herrscht nur ein  rudimentärer Asylrechtsschutz.
So werden wegen der europarechtlichen Regelung, dass Asylsuchende 
ihren Asylantrag in dem Land der erstmaligen Einreise stellen müssen 
(Dublin II) und der eklatanten förmlichen Ungerechtigkeiten Menschen 
innerhalb der Europäischen Union von einem Staat in einen anderen 
geschoben. Im nationalen Asyl- und Aufenthaltsrecht sind Fristen in 
den einschlägigen Sondergesetzen oft stark verkürzt, der Zugang zu 
anwaltlicher Vertretung erschwert und die Gefahr, vermeintliche 
Aussagewidersprüche zu produzieren durch lange Verfahrensdauern, 
Sprachbarrieren und schlechte Aufklärung durch die Behörden erhöht. 
 
Darüber hinaus ist die Behandlung der von der Abschiebung Betroffenen
auf dem Flug durch die Polizei oft erschreckend. Aufsehen erregte der
Tod des Sudanesen Aamir Ageeb, der an Bord einer Lufthansa-Maschine
während seiner Abschiebung erstickte. Auch über in Säcke gehüllte und
gefesselte Menschen wurde in der Vergangenheit von Augenzeug_innen
berichtet.
Ein Theaterstück, das auf diese Missstände aufmerksam macht und
Interventionsmöglichkeiten aufzeigt, ist ein wichtiges Signal.
Stattdessen steht am 13.12.2013 eine Darstellerin des Theaterstücks 
vor Gericht. Sie wurde im Rahmen des eskalativen Polizeieinsatzes ohne
ersichtlichen Anlass zu Boden gerissen und zur Identitätsfeststellung
gezwungen und soll nun nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für ihre
Solidarität bestraft werden.  Dies ist auch vor dem Hintergrund der
prekären Lage der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“  ein weiterer Schritt 
in die falsche Richtung.

Wir lassen uns nicht einschüchtern und fordern 
ein Bleiberecht für Alle!
Gegen die Kriminalisierung von Solidarität! 
 
Kommt am Freitag, den 13.
Dezember 2013, um 9:30 zur Hauptverhandlung 
im Amtsgericht Altona,
Max-Brauer-Allee 91, Sitzungssaal 101. 
 
Kundgebung vor dem Gericht ab 9 Uhr.

Hamburgs aktive Jurastudent_innen (HAJ)