kein mensch ist illegal hamburg

"Ihr sollt wissen, daß kein Mensch illegal ist.
Das ist ein Widerspruch in sich. Menschen können schön sein oder noch schöner. Sie können gerecht sein oder ungerecht. Aber illegal? Wie kann ein Mensch illegal sein?"

Elie Wiesel

Montag, 1. Dezember 2014

Winterabschiebungsstopp für Minderheiten aus dem Westbalkan


FLÜCHTLINGSRAT SCHLESWIG-HOLSTEIN e.V.
www.frsh.de


Presseerklärung
Kiel, 1.12.2014

Flüchtlingsrat appelliert an die Landesregierung Schleswig-Holstein:
Winterabschiebungsstopp für Minderheiten aus dem Westbalkan


Am 30. November hat sich der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein angesichts des einbrechenden Winters mit einem Appell an Innenminsier Stefan Studt gewendet, ein Winterabschiebungsmonitoring für Minderheiten aus Balkanstaaten Serbien, Montebnegro, Mazedonien, Bosnien-herzegowina und Kosovo zu erlassen.

Die Gründe für einen dementsprechenden Erlass aus dem Jahr 2013 haben sich offensichtlich in keiner Weise geändert. Eine Vielzahl der dorthin Ausreisepflichtigen Personen und Familien - mit z.T. sehr kleinen Kindern - finden im Zielland keine menschenwürdige Beherbergung sowie soziale, medizinische  und andere Unterstützung. Berichte über die prekäre Lebenssituation, nach der insbesondere rückkehrende Roma in den besagten Staaten in Obdachlosigkeit geraten und nicht selten ihr Überleben in Behelfsunterkünften aus Pappe und Müllresten suchen müssen, sind legendär.

Eine in der Argumentation von Gegenern eines Winterabschiebungsstopps gern gemachte Verknüpfung zur neuen Rechtslage, die mit dem "Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten..." geschaffen worden ist, halten wir für illegitim.
"Ein Winterabschiebungsstopp ist eine rein humanitäre Maßnahme, bei der die Asylverweigerung, die Betroffenen künftig gilt, keine Rolle spielen sollte," erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Kieler Flüchtlingsrat.

Eine ggf. zwischen zuständiger Ausländerbehörde bzw. dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten und der ministeriellen Fachaufsicht jeweils abgestimmte Einzelfallprüfung gewährleistet u.E. nicht ausreichend Schutz und verurteilt die Betroffenen zu großer Unsicherheit unter dem Damoklesschwert der möglicherweise doch zu erwartender Abschiebung. Ein formeller Erlass hingegen erscheint mit Blick auf die Schutzqualität und eine ggf. von auf den Einzelfall bezogenen sachfremden Erwägungen unbelastete administrative Gleichbehandlung aller Betroffenen geboten.

gez. Martin Link


Materialhinweise:

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